Die Aufgabe des Schulvorstands ist die Qualitätsentwicklung.

Der Schulvorstand der Grundschule Lehe besteht aus 4 Lehrerinnen und Lehrern des Kollegiums und 4 gewählten Elternvertreter/innen und tifft sich dreimal im Schuljahr. Die Elternvertreter werden vom Schulelternrat und die Lehrervertreter von der Gesamtkonferenz jeweils für 2 Jahre gewählt. Der Schulleiter ist Vorsitzender des Schulvorstands und Kraft seines Amtes automatisch Mitglied im Schulvorstand.

Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt.

Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über

  • die Verwendung der Haushaltsmittel,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
  • Schulpartnerschaften,
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
  • Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
  • Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.

 

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